Hausordnung

BÜHNE IM HOF / NIEDERÖSTERREICHISCHE KULTURSZENE BETRIEBS GMBH 

1. Diese Hausordnung regelt die Benützung aller in der Bühne im Hof vorhandenen Räume. Alle  MitarbeiterInnen und BesucherInnen, aber auch MieterInnen und deren MitarbeiterInnen, sowie  KünstlerInnen, deren Begleitpersonen und FremdtechnikerInnen, die sich auf diesem Areal aufhalten,  unterliegen dieser Hausordnung. Die/Der Mieter/in nimmt die für die Bühne im Hof geltende Hausordnung zur  Kenntnis und verpflichtet sich, für die Einhaltung derselben Sorge zu tragen. Die/Der Mieter/in verpflichtet sich  insbesondere, sämtliche in Benützung genommenen Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß,  fachgemäß und pfleglich zu behandeln. Bei Nichtbeachtung dieser Hausordnung und eventuell weiterer von  der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH getroffener Anordnungen kann der Zutritt in die Bühne  im Hof auf Dauer verwehrt werden.

2. Die Bühne im Hof darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge  bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zur Bühne im Hof nach  entsprechender vorheriger Anmeldung im Sekretariat der Bühne im Hof nur in dienstlichen Angelegenheiten  oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH gestattet. Bei  Führungen dürfen nur die freigegebenen Wege von den BesucherInnen benützt werden. Ein Übersteigen von  Absperrungen ist verboten. Begleitpersonen von Führungen haben darauf zu achten, dass die Hausordnung im  Allgemeinen und die oben angeführten Punkte im Besonderen eingehalten werden. Funktionäre, AkteurInnen,  Bedienstete und sonstige MitarbeiterInnen der Mieterin/des Mieters haben sich ebenfalls mit Ausweisen zu  legitimieren. Die Anzahl der von der Mieterin/dem Mieter ausgestellten Ausweise ist der  Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH mitzuteilen. Diese Ausweise ersetzen nicht die  Eintrittskarte und berechtigen nicht zur Sitzplatzbenützung im Saal.

3. Der Zutritt zu Künstlergarderoben und Einspielräumen ist nur den dort unmittelbar Beschäftigten gestattet.  Der Zutritt zur Bühne, den technischen Betriebsräumen etc. ist nur Befugten gestattet. Befugte sind  MitarbeiterInnen der Technik-Abteilung der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH sowie  unterwiesene und/oder autorisierte Personen. Die Möglichkeit des Besuches von Proben wird jeweils  entsprechend bekannt gegeben. Die Mieterin/der Mieter oder ihre/seine bevollmächtigte Vertretung muss  während der Veranstaltung außerhalb des Zuschauerraumes durchgehend erreichbar und anwesend sein.

4. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist verboten. Zuspätkommende BesucherInnen  können nur in den Pausen eingelassen werden.

5. Die Besucherin/der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass sie/er während ihrer/seiner Anwesenheit in der  Bühne im Hof Gegenstand von Bild- und Tonaufnahmen sein kann. Dies erfolgt zu Marketing- und PR-Zwecken  (insbesondere aktuelle Berichterstattung). Es besteht ein Widerspruchsrecht, wobei wir davon ausgehen, dass  nur in besonderen Fällen die berechtigten Interessen der abgebildeten Personen im Einzelfall überwiegen  können. Weitere Informationen zum Datenschutz auf  https://www.buehneimhof.at/datenschutzerklaerung  Die Besucherin/der Besucher erklärt sich bereit, bezüglich der Verwendung o.a. Bild- und Tonaufnahmen keine  wie auch immer gearteten Forderungen geltend zu machen.

6. Eine Stunde nach der Aufführung bzw. nach Probenende wird die Bühne im Hof geschlossen. Danach ist das  Betreten der Bühne im Hof nicht mehr gestattet. Bei Empfängen oder ähnlichen Veranstaltungen ist die  Sperrstunde bis spätestens 24.00 Uhr einzuhalten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der  Bühnenbereich außer von MitarbeiterInnen der Technik-Abteilung nur während Proben und Vorstellungen  zugänglich ist. Dies betrifft ausschließlich unmittelbar an diesen Proben und Vorstellungen Beteiligte.

7. Das Anbringen von Plakaten, das Verteilen von Drucksorten und sonstige Ankündigungen im Gebäude, am  Gebäude und vor dem Gebäude darf nur nach vorheriger Zustimmung der Niederösterreichischen Kulturszene  Betriebs GmbH, an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch  MitarbeiterInnen der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH erfolgen.

8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür bestimmten Bereichen (Gastronomie- und  Aufenthaltsräume) gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungsräume und die  Bühne nicht mit Getränken und Verpflegung betreten werden dürfen.

9. Es gilt striktes Alkohol- und Drogenverbot. Dieses Verbot betrifft alle diensthabenden MitarbeiterInnen und  Fremdpersonal, das von MieterInnen gestellt wird.

10. Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist in der Bühne im Hof verboten. Insbesondere gilt dies  auch für Büros, Flure, Gänge und Garderoben. In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung  verwiesen, die für jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter und Mieterin/Mieter bindend ist. Die  Brandschutzordnung liegt in der Verwaltung zur Einsichtnahme auf.

11. Bei Ertönen des Feueralarms ist die Bühne im Hof sofort auf kürzestem Wege zu verlassen. Die grünen  Richtungsweiser zu den Ausgängen sind zu beachten. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden.

12. Die Dekoration von Sälen und sonstigen Räumen bedarf der vorherigen Zustimmung der  Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH und ist nach deren Weisung vorzunehmen. Für jeden  hierbei entstehenden Schaden haftet die Mieterin/der Mieter. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialien  verwendet werden.

13. Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden  bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung übernommen wird. Die Mieterin/der Mieter ist  verpflichtet, die Lautstärke der von ihr/ihm verwendeten Anlagen in den gemieteten Sälen so zu steuern, dass  andere Veranstaltungen oder Proben in den übrigen Sälen nicht gestört werden.

14. Das Mitbringen von Haustieren in die Bühne im Hof ist nicht gestattet.

15. Die für das Publikum bestimmten Kleiderablagen werden ausschließlich von der Niederösterreichischen  Kulturszene Betriebs GmbH betrieben. Überkleider, Schirme und Stöcke sind in den entsprechenden  Kleiderablagen abzugeben. Für in abgegebenen Kleidungsstücken, Taschen und Rucksäcken befindliche  Wertgegenstände wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Das Mitnehmen in den Zuschauerraum oder  das Hinterlegen an anderen Stellen ist untersagt. Die Künstlergarderoben sind versperrbar. Eine Haftung für  dort oder anderswo hinterlegte Gegenstände wird von der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH  nicht übernommen.

16. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften  entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung.

17. Parken ist nur auf den entsprechend gekennzeichneten öffentlichen Abstellflächen im Umfeld der Bühne im Hof möglich. Die Anlieferung ist mit der Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH abzusprechen.  Transportmittel dürfen nicht in den Außenanlagen abgestellt werden.

18. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel  und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt, in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt  werden. Stehplätze sind nur in den hierfür bestimmten Bereichen zulässig.

19. Die jeweilige diensthabende Projektleitung hat am Abend der Veranstaltung als Bevollmächtigte/r der  Niederösterreichischen Kulturszene Betriebs GmbH in Krisen- oder Gefahrensituationen die  Letztentscheidungskompetenz gegenüber den MitarbeiterInnen der Niederösterreichischen Kulturszene  Betriebs GmbH, dem Publikum und etwaigen hausexternen VeranstalterInnen, MieterInnen und dergleichen.

20. Bei Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungen  wird der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit der Räumung des Hauses von der diensthabenden Projektleitung  festgelegt. Die Räumung des Hauses ist durch das Ordnerpersonal zu vollziehen.

21. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich im Sekretariat der Bühne im Hof zu hinterlegen und werden  dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt.

22. In allen Betriebsstätten der NÖ Kulturszene Betriebs GmbH. kommen die von der Österreichischen Bundesregierung bzw. Landesregierung Niederösterreich ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen SARS-COV-2 Pandemie zur Anwendung.

 

Gültig ab 10. Oktober 2021

 

 

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